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INDIKATION Der medizinische Begriff Indikation (Syn. Heilanzeige) leitet sich von indicare (= ‚anzeigen‘) ab. Er steht grundsätzlich dafür, welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist und zum Einsatz kommen soll. Hier einige Indikationen der Praxengemeinschaft: - Depressionen
LEISTUNGEN - Versorgung aller gesetzlich krankenversicherten Patienten
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